Allgem. Leistungsbedingungen
(kurz AGB genannt)
-Stand 19.01.2023-
1.
Für unsere Leistungen gelten ausdrücklich nachstehende
Bedingungen. Andernfalls sind Sie schriftlich durch uns
anzuerkennen.
2.
Der Auftragnehmer übernimmt die ordnungsgemäße Durchführung
der vom Auftraggeber übertragenen Arbeiten.
3.
Der Auftraggeber garantiert, dass die Einsatzfahrzeuge und
Mitarbeiter ungehindert und störungsfrei arbeiten können. Die
Zufahrten zu den einzelnen Arbeitsstätten müssen für einen LKW-
Einsatz geeignet sein. Eventuelle Wartezeiten oder Fehlfahrten gehen
zu Lasten des Auftraggebers.
4.
Als Grundlage für die Berechnung der Leistung gilt grundsätzlich die
aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Besondere
Preisvereinbarungen müssen schriftlich zwischen den beiden
Vertragspartnern abgeschlossen werden. Preisabsprachen mit
Mitarbeitern sind nicht bindend.
5.
Zur Auftragserfüllung kann sich der Auftragnehmer Dritter bedienen
(z.B. Subunternehmer).
Beanstandungen sind innerhalb von 2 Tagen nach beendeter Arbeit
schriftlich geltend zu machen. Die Einbehaltung eines
Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen.
Die Zahlung einer Rechnung ist die Voraussetzung für die
Bearbeitung einer Reklamation.
Eine Haftung für Beschädigungen am Rohrsystem wird nicht
übernommen, wenn der Auftragnehmer das Rohr nicht einsehen
kann. Das Risiko solcher Beschädigungen trägt ausschließlich der
Auftraggeber.
Ein Haftungsausschluss besteht im folgenden für z.B.:
- Rohrsysteme, die altersbedingt verdeckte
Mängel aufweisen
- Undichtigkeiten, die durch Fehlanschlüsse oder
veraltetes Dichtmaterial bzw. Rohrmaterial
entstehen
- Schäden, die durch fehlerhafte Installation der
Leitungen entstehen.
6.
Der Auftraggeber hat ggf. dafür Sorge zu tragen, dass gültige und
aktuelle Installationspläne, Verlegepläne oder andere wichtige
Systeminformationen vorliegen, ansonsten kann der Auftragnehmer
keine Garantie übernehmen und haftet für Schäden und
Folgeschäden, die bei der Ausführung der notwendigen Arbeiten
entstehen können, nicht.
7.
Die Zahlung einer Leistung und / oder Nebenleistung ist nach Erhalt
der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer
behält sich die Erstellung von Teilrechnungen bzw.
Zwischenrechnungen vor. Der Ausgleich von Teilrechnungen oder
Zwischenrechnungen ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung.
Bei Zahlungsverweigerung des Rechnungsempfängers ist der
Auftraggeber der Rechnungsempfänger.
8.
Ist eine angebotene Sanierung aus baulichen und technischen
Gründen nicht durchführbar, kann der Auftragnehmer vom
Auftraggeber nicht verpflichtet werden, die Sanierung trotzdem
durchzuführen. Der Einbau eines neuen Rohres, oder die Verlegung
einer neuen Leitung in offener Bauweise
ist in diesem Sanierungsangebot nicht enthalten.
Die angebotenen Leistungen sind vorbehaltlich der technischen
Durchführbarkeit
9.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel.
Der Auftraggeber erkennt mit seiner Unterschrift /
Auftragsbestätigung die Leistungsbedingungen an.
24 Stunden immer für Sie da!